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Leistungsbewertung

Informationen zur Bewertung der Schüler*innenleistungen im Onlineunterricht.

Liebe Schüler*innen, liebe Eltern

inzwischen haben wir auch Informationen zur Bewertung von Schüler*innen-Leistungen in den anderen Klassenstufen erhalten. Sie enthalten allgemeine, verbindliche Vorgaben und geben den Schulen aber andererseits auch genügend Freiraum, diese Vorgaben der jeweiligen schulischen Situation anzupassen. Leider ist die Wiedergabe in der Presse nicht immer präzise genug. Daher hier einige Klarstellungen:

Klassen 7 – 10:

  • Auf die 4. Klassenarbeit wird verzichtet (in den Kernfächern).
  • Wenn noch keine 3. Klassenarbeit geschrieben wurde, wird diese nicht mehr geschrieben, da der Präsenzunterricht nicht für Lernerfolgskontrollen genutzt werden soll.
  • Die im home-schooling erbrachten Leistungen gehen in der Regel in den allgemeinen Teil der Note ein.

Es sei noch einmal darauf hingewiesen, dass es in der Sek I Ganzjahresnoten gibt:

Im zweiten Schulhalbjahr werden der Zeugnisnote die Leistungen des gesamten Schuljahres unter besonderer Berücksichtigung der Lern-, Leistungs- und Kompetenzentwicklung zugrunde gelegt (Jahrgangsnote).“ (§ 20 Abs. 5 S. 2 Sek 1-VO).

Dieser Satz muss und wird in der gegenwärtigen Situation mit besonderer pädagogischer Weitsicht angewendet werden. In jedem Fall dürfen sich für die Schüler*innen aus der jetzigen Situation keine Nachteile ergeben. Das Schreiben von SenBJF vom 23.04.2020 weist ausdrücklich darauf hin, dass sich die Schüler*innen „durch die Bewertung der beim Lernen zu Hause erbrachten Leistungen gegenüber dem ersten Halbjahr 2019/2020 nur verbessern und keinesfalls verschlechtern dürfen.“ Das bedeutet aber auch, dass man Leistungen erbringen muss und sich nur nicht verschlechtern kann, wenn man die geforderten Leistungen aus Gründen, die man selbst nicht zu vertreten hat, nicht erbringen konnte. Nicht abgegebene Hausarbeiten oder Projektarbeiten, Leistungsverweigerungen, Täuschungsversuche o.ä. fallen nicht hierunter. In jedem Einzelfall muss der Lehrkraft gegenüber begründet werden, warum man die Aufgabe nicht bearbeiten konnte – wie im normalen Unterricht auch.

In Klasse 11 gelten die folgenden Regelungen:

Nur in den Grundkursen der Leisten 5, 2 und 1, die schon reguläre Klausuren geschrieben haben, wird die Note in Klausur (1/3) und AT (2/3) differenziert. In allen anderen Grundkursen gibt es nur eine Gesamtnote. In diese gehen die Online-Klausuren bzw. sog. Klausurersatzleistungen mit 1/3 ein.

Die Online-Klausuren werden an den im Terminplan vorgesehenen Tagen geschrieben.

In den Leistungskursen bleibt es bei einer Klausur; diese geht zu 1/3 in die Gesamtnote ein. Alle anderen Leistungen gehen in den allgemeinen Teil der Note ein.

R. Fuß, für die Schulleitung der PNS am 30.04.2020