Auslandsaufenthalt
Viele Schülerinnen und Schüler des Paul-Natorp-Gymnasiums lassen sich nach der 10. Klasse für ein Auslandsjahr beurlauben um danach mit neuen Erfahrungen in die Oberstufe einzusteigen. Für Auslandsaufenthalte ist das ein bewährter Zeitraum und unsere klare Empfehlung.
Die Auslandsschülerinnen und -schüler kommunizieren während ihres Auslandsaufenthaltes per E-Mail mit der Schule. So können Kurswahlen besprochen und nötigenfalls geändert werden. Für die endgültige Entscheidung ist der späteste Zeitpunkt Ende Februar während des Auslandsaufenthalts. Falls ein gewünschter Kurs nicht zustande kommt, meldet sich die Schule bei den betreffenden Schülerinnen und Schülern.
Hier ist das nötige Antragsformular für die Befreiung, welches zusammen mit einer Bescheinigung der Organisation über den Schulbesuch im Päkozimmer bitte einzureichen ist.
In Ausnahmefällen können einzelne Schülerinnen und Schüler auch für ein halbes Jahr beurlaubt werden. Hier kommt in der Regel nur das erste Halbjahr der 10.ten Klasse in Frage, da viele für die Oberstufe inhaltlich zentrale Inhalte im zweiten Halbjahr im Unterricht vermittelt werden. Bei einer Beurlaubung im zweiten Halbjahr erfolgt die Versetzung in die Oberstufe nur auf Probe und wird daher nicht empfohlen. Auch für die kürzeren Zeiträume ist bitte das Antragsformular zu verwenden und entsprechend anzupassen.
Kürzere Auslandsaufenthalte von bis zu drei Monaten z.B. im Rahmen des Brigitte-Sauzay-Programms sind willkommen und werden bitte in Absprache mit den Fremdsprachenfachleitungen bei der Schulleitung beantragt.
Kontakt
Pädagogische Koordination
Frau Scharf & Herr Dr. Voßkühler